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| Mandanten-Informationen aus dem Wirtschafts-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht |
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| "Wer widerspricht, ist nicht gefährlich. Gefährlich ist, wer zu feige ist zu widersprechen." |
Napoleon I.; 1769 – 1821, französischer Kaiser 1804 – 1815 |
Stand Dezember 2011
Wieder einmal nähert sich das Jahresende.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass zum Jahresende 2011 Ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verjähren, wenn sie vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind. Oftmals wird in diesem Zusammenhang verwechselt, dass es die Verjährungsfrist von vier Jahren für Kaufleute nicht mehr gibt, wie dies nach früherem Recht der Fall war. Tatsächlich haben sich diese Verjährungsfristen angeglichen.
Grundsätzlich gilt nunmehr allgemein mit wenigen Ausnahmen die 3 jährige Verjährungsfrist.
Ferner dürfen wir darauf hinweisen, dass ein Mahnschreiben nicht geeignet ist, die Verjährung zu hemmen. Das sicherste Mittel ist deshalb die Beantragung eines Mahnbescheides bzw. die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches oder die Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses durch den Schuldner.
Gerne sind wir insoweit für Sie tätig, sollten noch Titulierungen bis zum Jahresende erforderlich werden.
Für diesen Fall reichen Sie uns die entsprechenden Unterlagen herein.
Schließlich dürfen wir darauf verweisen, dass die Pfändungstabellen sich geändert haben. Hierüber informiert Sie dieser Link.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit auch im Jahre 2012.
Wir wünschen Ihnen ein frohes und erholsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
| Alois Simrock | Dr. Michael Bergmann | Oliver Tan |
| Rechtsanwalt | Rechtsanwalt | Rechtsanwalt |
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Anwaltskanzlei
Simrock Dr. Bergmann Dr. Göbel
Kaiserstraße 30, 63065 Offenbach
Telefon 069-800827-0 (Fax -27)
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